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Privacy Shield ungültig – Datenübertragung aus der EU in die USA ab sofort illegal


Der Europäische Gerichtshof erklärt das Privacy Shield-Abkommen zwischen der EU und den USA ab sofort für ungültig.

Die Ansprüche im Bereich Datenschutz der EU und der USA sind nicht zu vereinbaren – der Europäische Gerichtshof streicht gesetzlich Grundlage für Datenaustausch mit den USA.

Das Datenschutzniveau in den USA ist unzureichend – dies ist der Grund für die Entscheidung, dass Unternehmen keine personenbezogenen Daten mehr durch amerikanische Unternehmen verarbeiten oder speichern lassen dürfen.

Was ist jetzt zu tun?

Einige Unternehmen verlassen sich auf Standardvertragsklauseln, um trotz allem Daten in den USA zu verarbeiten. Der Europäische Gerichtshof hat diese nicht per se für ungültig erklärt, jedoch werden bei der Verwendung große Pflichten und Überprüfungen auf die Unternehmen zukommen, die sich auf solche Klauseln berufen.

So müssen Unternehmen bei der Anwendung dieser Klauseln vor jeder Datenübermittlung prüfen, ob das Niveau des Datenschutzes auch tatsächlich eingewendet wird. Dies wäre in Zusammenhang mit der USA nicht möglich, so der Europäische Gerichtshof. Stellen Unternehmen bei der Prüfung fest, dass die Standardvertragsklauseln in der Praxis nicht eingehalten werden, muss die Datenübermittlung sofort ausgesetzt werden.

Aufruf und Empfehlung der Datenschutz-Experten

Anstatt mit einem amerikanischen Unternehmen zu arbeiten, ist die sicherste Variante auf die Zusammenarbeit mit einem deutschen Anbieter zu setzen, welcher die Daten innerhalb der EU oder sogar innerhalb Deutschlands verarbeitet.

Dies umgeht komplexe rechtliche Schritte und sorgt für höchste Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten.

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Privacy Shield ungültig – Datenverarbeitung in den USA unzulässig 2